Quellen & Belege · Sources & References
| Aussage im Video | Quelle |
|---|---|
| Das Projekt „Nürburgring 2009" (Bau 2007–2009, Eröffnung 10.07.2009) umfasste den Indoor-Park ring°werk, die Erlebnismeile ring°boulevard, Hotels und ein Feriendorf | Wikipedia: Nürburgring 2009 |
| Kalkuliert waren 215 Mio €; tatsächlich wurden es rund 330 Mio € — je nach Abgrenzung nennen Quellen bis zu ~350 Mio € Steuergelder. Das Video sagt deshalb „über 300 Millionen" | Wirtschaftswoche; Wikipedia |
| Erwartet wurden bis zu 500.000 Besucher jährlich; die Prognose wurde später deutlich gesenkt | baden24 |
| Der ring°racer sollte mit 217 km/h (Druckluft-Katapult) die schnellste Achterbahn der Welt werden — der Rekord wurde nie erreicht; 2011 wurde auf 160 km/h gedrosselt. Baukosten: 10,4 Mio € netto | Wikipedia: Ring Racer |
| Am 03.09.2009 riss bei einer Testfahrt eine Druckluftleitung; sechs Arbeiter erlitten Verletzungen (Knalltraumata), die Anlage wurde stillgelegt | Wikipedia: Ring Racer |
| Eröffnung erst am 31.10.2013, letzte Fahrt am 03.11.2013 — vier Betriebstage mit rund 2.000 Fahrgästen | Wikipedia: Ring Racer; auto motor und sport |
| Ein Vermittler legte ungedeckte Schecks über rund 100 Mio US-Dollar vor; auf dem Konto lagen 57 US-Dollar | NZZ |
| Das Land überwies 95 Mio € als Kapitalnachweis in die Schweiz — das Geld floss vollständig zurück. Der Finanzminister trat am 07.07.2009 zurück; ab 16.09.2009 arbeitete ein Untersuchungsausschuss | Wikipedia: Nürburgring 2009; NZZ |
| Insolvenz der landeseigenen Nürburgring GmbH: Antrag 20.07.2012 | Insolvenz-Portal |
| Die EU-Kommission erklärte am 01.10.2014 Beihilfen von 456 Mio € für unzulässig | heise; Tagesspiegel |
| Seit Juli 2025 wird der ring°racer teilweise abgerissen; ein vollständiger Abriss ist nicht möglich, weil Bahnteile das ring°werk-Gebäude stützen | motorsport-total |
Zum Strafrechtlichen: Der frühere Finanzminister wurde nach teilweiser Aufhebung eines ersten Urteils durch den BGH (Beschluss 3 StR 17/15) am 31.01.2020 vom Landgericht Koblenz zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt; der BGH bestätigte dies im September 2020 — erst damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Die oft zitierte Verurteilung von 2014 war nicht der Endstand. Das Video verzichtet auf Namensnennungen und erwähnt nur den Rücktritt. Gegenüber dem Scheck-Vermittler gilt die Unschuldsvermutung: Sein Strafprozess in Deutschland kam nicht zum Abschluss (NZZ); genannt werden nur die dokumentierten Fakten.
Bewusst ausgeklammert: Der Verkauf des Nürburgrings ab 2014 und die heutigen Eigentümer sind nicht Thema des Videos — die EU-Kommission hat dazu im September 2024 eine neue eingehende beihilferechtliche Prüfung eröffnet (Fall SA.31550), die 2026 noch läuft und ergebnisoffen ist. Die unzulässigen Beihilfen von 2014 betreffen EU-Verwaltungsrecht; sie sind keine Straftat, und die damalige Landesregierung wurde nie strafrechtlich verurteilt.
Zu den 95 Millionen: Der als Kapitalnachweis überwiesene Betrag ging vollständig an das Land zurück — er ist ausdrücklich nicht Teil des Schadens.